Schalast | News

MaComp: BaFin aktualisiert Rundschreiben

29.02.2024, News

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat ihr Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen („MaComp“) überarbeitet und die neue Fassung am 28.02.2024 auf ihrer Webseite veröffentlicht.1. 

1. Inhaltliche Ãœbernahme der ESMA-Leitlinien

Inhaltlich wurden durch die Aktualisierung die Leitlinien zu einigen Aspekten der MiFID II-Vergütungsanforderungen („ESMA-Leitlinien“) der European Securities and Markets Authority („ESMA“) in die MaComp eingefügt. Durch sie sollen Interessenkonflikte vermieden und Wohlverhaltensregeln sowie eine gute Unternehmensführung sichergestellt werden. Die ESMA – Leitlinien wurden in den besonderen Teil (BT) 8 der MaComp überführt, welcher §§ 63 Abs. 3, 80 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 WpHG und Art. 27, 34 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 konkretisiert, die wiederum die Vergütungsgrundsätze und -praktiken sowie den Umgang mit Interessenkonflikten in einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen betreffen.

2. BT 8 - Anforderungen an Vergütungssysteme im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen

Wertpapierdienstleistungsunternehmen haben angemessene Vergütungsgrundsätze und -verfahren einzurichten und durch angemessene Kriterien sicherzustellen, dass Interessen der Kundenberater (bzw. der im Unternehmen relevanten Personen) im Wertpapierdienstleistungsunternehmen und des Wertpapierdienstleistungsunternehmens selbst mit jenen der Kunden in Einklang gebracht werden. Bzgl. variabler Vergütungen der Kundenberater in Wertpapierdienstleistungsunternehmen gibt die MaComp spezielle Anforderungen vor. Wertpapierdienstleistungsunternehmen sollen es vermeiden, Leistungsziele festzulegen, die für die relevanten Personen Anreize für ein auf kurzfristige Gewinne ausgerichtetes Verhalten schaffen könnten. So soll  Schwellenwerten wie „Alles-oder-nichts-Zielen“ vorgebeugt werden, , wenn diese einen Interessenkonflikt schaffen oder Kundeninteressen beeinträchtigen könnten. Die MaComp enthält darüber hinaus Beispiele für vorbildliche Verfahren und schlechte Vorgehensweisen, die in der Regel oder stets unzulässig sind. Wertpapierdienstleistungsunternehmen haben angemessene Kontrollen einzurichten, um die Einhaltung ihrer Vergütungsgrundsätze und -verfahren zu bewerten und sicherzustellen, dass diese die beabsichtigten Ergebnisse liefern. In Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist die Geschäftsleitung für die angemessene Ausgestaltung und Umsetzung des Vergütungssystems sowie für die Vermeidung vergütungsbezogener Risiken und den Umgang mit den Restrisiken verantwortlich.

 

Gerne beraten wir Sie zum Thema Vergütung im Rahmen der MaComp und allen damit im Zusammenhang stehenden Fragen.